Elternbrief vom 26.03.2021: Freiwillige Wiederholung der Jahrgangsstufe

Am 04.03.2021 wurde die Verwaltungsvorschrift zur freiwilligen Wiederholung der Jahrgangsstufe im Schuljahr 2021/22 erlassen. Rechtsgrundlage ist § 129 Absatz 9 im Schulgesetz. Danach können die Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch die Jahrgangsstufe freiwillig folgenlos wiederholen.

Hierbei sind folgende Schritte erforderlich:

  • Der formlose, begründete schriftliche Antrag der Erziehungsberechtigten (mit Unterschrift beider Erziehungsberechtigten) muss bis zum Mittwoch, dem 13.04.2021, in der Schule vorliegen.

  • Im Anschluss finden die verpflichtenden Beratungsgespräche (bis 26.04.2021) statt, in denen über Vor- und Nachteile informiert wird. Diese Meldungen werden an das Schulamt übermittelt und die Bescheide gehen nach Prüfung über die Schulen an Sie zurück. Dies bedeutet, dass die Entscheidungen das Schulamt trifft. Dies erfolgt Ende Mai 2021.

Die folgenden Regelungen sind zu beachten: Bei einer Wiederholung der Jahrgangsstufe sind die Leistungen des nächsten Schuljahres maßgeblich, auch dann, wenn sie schlechter sind als in diesem Schuljahr.

Schüler der Klassenstufe 10, die den MSA bestehen und freiwillig wiederholen, nehmen im nächsten Schuljahr nicht wieder am MSA teil. Schüler der Jahrgangsstufe 10, die den MSA nicht bestehen, können die Jahrgangsstufe und die Prüfung einmal wiederholen. Sollten Sie über die Wiederholung der Jahrgangsstufe für Ihr Kind nachdenken, vereinbaren Sie bitte nach den Ferien mit Vorlage des Antrags gleich einen Termin für das Beratungsgespräch.
 

Mit freundlichen Grüßen

Die erweiterte Schulleitung